PRODUKTKATALOG
VALIO Produktkatalog DE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens Valio Food GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg, Deutschland, (im folgenden: „VALIO FOOD“). Diese gelten für den Fall, dass der Besteller kein Verbraucher ist, bei Abschluss eines Rahmenvertrages auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. 

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote und Angaben der VALIO FOOD sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Bei Bestellungen durch das Internet wird die Bestellung durch das Absenden des Bestellformulars bindend.

2.3 Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die VALIO FOOD. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise erfolgen. Durch die Auslieferung der bestellten Ware wird der Auftrag ebenfalls bestätigt.

3 Preise

3.1 Die im Online Shop genannten Preise sind Endverbraucherpreise.

3.2 Preise werden in EURO angegeben und gelten ab Werk/Lager exklusive Verpackungs- und Versandkosten. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, schließen die in den Angeboten der VALIO FOOD enthaltenen Preise die in der Bundesrepublik Deutschland geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4 Lieferung

4.1 Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.

4.2 VALIO FOOD ist bei Änderung der Rohwarenbasis jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auch die Lieferung von Teilleistungen ist der VALIO FOOD gestattet, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Auch die Lieferung von vom vertraglich Bestellten abweichenden aber im übrigen gleichwertigen Produkten ist gestattet – es sei denn, der Käufer hat diesem Vorgehen ausdrücklich bei seiner Bestellung widersprochen.

4.3 Falls die VALIO FOOD in Lieferungsverzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

4.4 Eine Haftung für einen von der VALIO FOOD zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ursache des Verzugs ist. Die Beweislast trägt der Käufer. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die neben einem Schadenersatzanspruch wegen eines von der VALIO FOOD zu vertretenen Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

4.5 Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Insbesondere hat er die gemäß Versandbedingungen zu erwartende Annahme der Sendung innerhalb der zu erwartenden und genannten Fristen zu gewährleisten.

5 Versand und Gefahrenübergang

5.1 Verladung und Versand erfolgen, sofern der Besteller Kaufmann ist, unversichert auf Gefahr des Käufers.

5.2 VALIO FOOD versendet die bestellte Ware – wenn nicht anders vereinbart – möglichst noch am Tag des Auftrageingangs, spätestens am folgenden Werktag. VALIO FOOD versendet TK Ware nur von Montag bis Donnerstag, um die Zustellung frischer Ware vor dem Wochenende zu gewährleisten.

5.3 Der Versand erfolgt – je nach Gewicht – mit Paketdienst oder Spedition ausschließlich innerhalb Deutschlands, da eine garantierte Einhaltung der Kühlkette sonst nicht möglich ist.

5.4 Die Transportkosten werden von der VALIO FOOD in Höhe des jeweils gültigen Post- /Frachttarifs berechnet.

5.5. Bei Lieferung von Frostware mit Trockeneis gewährt die VALIO FOOD eine „Frostgarantie“ von 48 Stunden ab Versand. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb dieses Garantiezeitraumes abzunehmen.

5.6 Bei TK Produkten haftet die VALIO FOOD für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchsttemperaturen bei Expressversand und nur für den Fall, dass der erste Zustellversuch der bestellten Produkte bei der angegebenen Lieferadresse erfolgreich ist. Dies setzt eine Bestellung montags bis mittwochs bis 13.00 Uhr und donnerstags bis 10:00 Uhr voraus. Die Sendung geht dann dem Käufer am nächsten Werktag zu. Die Kosten der Expresszustellung trägt der Käufer.

5.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der VALIO FOOD der ihr dadurch entstehende Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen.

5.8 Falls durch falsche Adressangaben Rücksendungen erfolgen, werden die entstandenen Rückfrachtkosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro dem Besteller berechnet. Dem Besteller steht der Nachweis frei, ein Schaden sei nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden.

6 Zahlung

6.1 Die Zahlung von Privatkunden erfolgt per Kreditkarte, per PayPal oder Vorauskasse. Bei Kreditkartenzahlung wird der Rechnungsbetrag bei Bestellung über einen von der VALIO FOOD beauftragten Dienstleister dem Kreditkartenkonto des Käufers belastet. Bei Zahlung über PayPal wird der Rechnungsbetrag bei Bestellung über PayPal abgerechnet. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit den Rechnungsbetrag per Vorauskasse zu tätigen. In dem Fall wird die Ware erst nach Zahlungseingang an den Kunden durch die VALIO FOOD versandt.

6.2 Firmenkunden können sich unter Angabe der HRB-Nummer und des zuständigen Amtsgerichts als Rechnungskunden registrieren.

6.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen netto ohne jeden Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort fällig.

6.4 Skontoabzug ist ausgeschlossen.

6.5 Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle des Verzugs ist die VALIO FOOD berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB) sowie, wenn der Käufer kein Verbraucher ist, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB, zu berechnen.

7 Gewährleistung

Liegt ein Mangel der bestellten Ware vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften der § 434 ff BGB.

7.1 Der Käufer soll die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit unverzüglich untersuchen. Offensichtliche, äußerlich erkennbare Transportschäden soll der Kunde bei Übergabe der Sendung vom Paketzusteller schriftlich bestätigen lassen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden, sofern nicht Nr. 7.3 Anwendung findet, hierdurch nicht beschränkt.

7.2 Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer erwarten kann, leistet die VALIO FOOD grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann ist, sind Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige an die unter Ziffer 1 genannte Adresse.

7.4 VALIO FOOD wird bei verderblichen Waren Beanstandungen schnell bearbeiten und überprüfen, wenn der Käufer diese unverzüglich nach Feststellung der Mängel erhebt, so dass die VALIO FOOD ihre Berechtigung überprüfen kann.

7.5 Sendet der Käufer die Ware ohne die Zustimmung an die VALIO FOOD zurück, trägt er die Kosten der Rücksendung.

8 Haftung

8.1 VALIO FOOD haftet für Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast trägt der Verkäufer. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

8.2 Soweit die Haftung von die VALIO FOOD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

8.3 Unberührt bleiben verschuldensunabhängige Haftungen der VALIO FOOD kraft Gesetzes (z.B. Produkthaftungsgesetz).

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VALIO FOOD. Sofern der Käufer Kaufmann ist, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der VALIO FOOD gegenüber dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum des Unternehmens. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

9.2 Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die VALIO FOOD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 

10 Datenschutz

10.1 Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetzes weist die VALIO FOOD darauf hin, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.

10.2 Der Käufer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung des Vertrages.

11 Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

11.1 Der Käufer darf nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen entsteht aus demselben Vertragsverhältnis. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, ist eine Abtretung von Forderungen des Käufers gegen die VALIO FOOD unzulässig.

11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der VALIO FOOD und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Für den Fall, dass der Besteller Kaufmann ist, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der VALIO FOOD.

11.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.